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   OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18   

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https://dejure.org/2019,52860
OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18 (https://dejure.org/2019,52860)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.10.2019 - 1 U 123/18 (https://dejure.org/2019,52860)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 1 U 123/18 (https://dejure.org/2019,52860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Belegarztes für einen Befunderhebungsfehler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Auch ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zur Beweislastumkehr hinsichtlich dessen Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung ( vorliegend also des neurologischen Zustandes ) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und dieser Fehler generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen ( z.B. BGH Urteil vom 26.1.2016 - VI ZR 554/12 - [ z.B. MDR 2016, 587 ]; Rn. 4 in der Zitierung nach juris ).

    Dabei meint Primärschaden die durch den Behandlungsfehler herbeigeführte gesundheitliche Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung unter Einschluss des daraus geschaffenen oder erhöhten Risikos ( BGH Urteil vom 2.7.2013 - VI ZR 554/12 - [ z.B. MDR 2013, 3094 ]; Rn. 16 in der Zitierung nach juris ), wobei eine Mitursächlichkeit des Behandlungsfehlers genügt.

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10

    Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel;

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Aus einem Dokumentationsmangel kann mit indizieller Bedeutung eine Beweiserleichterung für den Patienten dahingehend hergeleitet werden, es bestehe die Vermutung, dass die nichtdokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen worden sei ( z.B. OLG Karlsruhe Urteil vom 25.9.2013 - 7 U 96/10 - Rn. 14 in der Zitierung nach juris; so jetzt ausdrücklich § 630h Abs. 3 BGB ).

    Es besteht die Vermutung, dass die nichtdokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen wurde ( z.B. OLG Karlsruhe Urteil vom 25.9.2013 - 7 U 96/10 - Rn. 14 in der Zitierung nach juris ).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Der Senat ist aber nicht gehindert, seine Überzeugungsbildung auch allein auf den Inhalt der Anhörung einer Partei gemäß § 141 ZPO zu stützen ( BGH Beschluss vom 27.9.2017 - XII ZR 48/17 - [ z.B. MDR 2018, 172 ]; Rn. 12 in der Zitierung nach juris ).
  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 146/14

    Arzthaftung: Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler;

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Auch ein einfacher Befunderhebungsfehler kann zur Beweislastumkehr hinsichtlich dessen Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung ( vorliegend also des neurologischen Zustandes ) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und dieser Fehler generell geeignet ist, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen ( z.B. BGH Urteil vom 26.1.2016 - VI ZR 554/12 - [ z.B. MDR 2016, 587 ]; Rn. 4 in der Zitierung nach juris ).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Vielmehr muss allein auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht abgestellt werden ( BGH Urteil vom 9.11.1993 - VI ZR 248/92 - [ z.B. MDR 1994, 1089 ]; Rn. 28 und Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13 - [ z.B. MDR 2014, 1445 ]; Rn. 25, jeweils zitiert nach juris ).
  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 119/18

    Anforderungen an die Feststellung einer hypothetischen Einwilligung (hier: zum

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Wie er sich entschieden hätte, ist unbeachtlich ( BGH Urteil vom 21.5.2019 - VI ZR 119/18 - [ z.B. GesR 2019, 566; 569 ]; Rn. 22; Palandt/Weidenkaff a.a.O., § 630h, Rn. 5 ).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.10.2019 - 1 U 123/18
    Vielmehr muss allein auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht abgestellt werden ( BGH Urteil vom 9.11.1993 - VI ZR 248/92 - [ z.B. MDR 1994, 1089 ]; Rn. 28 und Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13 - [ z.B. MDR 2014, 1445 ]; Rn. 25, jeweils zitiert nach juris ).
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